KREIS ASCHAFFENBURG. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und Wertermittlungen für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg hat in seiner letzten Sitzung die neuen Bodenrichtwerte für die 32 Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg beschlossen.
Die Bodenrichtwertfeststellung erfolgt in Bayern im zweijährigen Turnus. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Quadratmeter Boden in bestimmten Gebieten, den Bodenrichtwertzonen, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Die Bodenrichtwerte werden direkt oder indirekt auf Grundlage der tatsächlich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr realisierten Kaufpreise abgeleitet. Da individuelle Grundstückseigenschaften dabei nicht berücksichtigt werden, kann der Boden- und Verkehrswert eines Grundstücks je nach Beschaffenheit nach oben oder unten abweichen. Die Bodenrichtwerte sollen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beitragen. Sie sind eine Orientierungshilfe für den interessierten Laien bei der Preisfindung, Ermittlungsgrundlage von Sachverständigen für Immobilienbewertungen sowie bei steuerlichen Angelegenheiten, z.B. bei der Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, von Bedeutung.
Wenngleich bei der Anzahl der Grundstückstransaktionen nur ein Zuwachs von unter 1 % beobachtet werden konnte, stieg der Geldumsatz um 32 % auf ca. 794 Mio. €. Währenddessen steigerte sich aber auch der Flächenumsatz um 19 % auf ca. 758 ha.
Auch im Landkreis Aschaffenburg zeigt die Entwicklung des Immobilienmarktes, dem bundesweit zu beobachtenden Trend folgend, ein deutliches Stadt-Land-Gefälle. Während in fast allen Gemeinden westlich bzw. in unmittelbarer Nähe Aschaffenburgs eine hohe Nachfrage sowie steigende Preise von Wohnbaugrundstücken zu erkennen sind, ist in den ländlich geprägten östlichen Landkreisgebieten eine deutlich geringere Nachfrage, bei überwiegend stabilen bis allenfalls leicht steigenden Preisen zu verzeichnen.
Im Bereich der Gewerbebauflächen blieb das Preisniveau weitestgehend stabil.
Insgesamt sind im Landkreis Aschaffenburg ca. 700 Bodenrichtwertzonen ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte für baureif erschlossene Wohnbauflächen bewegen sich von 50,00 bis 430,00 €/m². Die Richtwerte für baureif erschlossene Gewerbeflächen sind mit 30,00 bis 150,00 €/m² festgelegt.
Die neu festgestellten Bodenrichtwerte werden demnächst zur Veröffentlichung bei den jeweiligen Landkreisgemeinden ausgelegt.
Über die Internetseite
www.bodenrichtwerte.bayern.de sind die aktuellen Bodenrichtwerte kostenfrei für jedermann einsehbar. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sind gebührenpflichtig und können über die genannte Internetseite oder die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021/394-530, E-Mail:
Gutachterausschuss@Lra-ab.bayern.de bestellt werden.
Quelle: Landratsamt Aschaffenburg
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